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Energielabel-Kennzeichnungen enthalten Informationen, die Verbraucher nutzen können, um die richtigen Reifen für ihr Fahrzeug zu kaufen. Sie informieren den Käufer über die Leistungsfähigkeit der Reifen in Bezug auf Rollverhalten, externe Rollgeräusche und Nassbremsung. Die Kennzeichnungen werden zunächst verwendet, um das Leistungsniveau der Reifen zu klassifizieren, aber auch, um die Hersteller zu motivieren, noch effizientere, sicherere und geräuschärmere Modelle zu entwickeln.
Um Reifen und ihre Leistung zu kategorisieren, gibt es 3 Energielabel:
Die Verpflichtung, Pkw- und LKW-Reifen mit Energielabels auf dem europäischen Markt anzubieten, war gemäß Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 festgelegt. Sie wird überprüft und ersetzt durch die Verordnung (EU) 2020/740 per 1. Mai 2021, im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Anforderungen. Diese gilt auch für Lkw und Busse.
Diese Regelung sieht vor, dass zusätzlich zur Standardkennzeichnung der Wert der Straßenhaftung des Reifens bei extremen Schnee- und Eisverhältnissen als Symbol auf den Reifen notiert wird. Dabei handelt es sich folglich um 4 Markierungen. Reifen, die für extreme Schneeverhältnisse geeignet sind, zeigen ein Alpen-Symbol (Schneeflocke vor Berg mit drei Gipfeln), während Reifen für nordische Winter ein Bergsymbol mit Eis zeigen.
Darüber hinaus weisen die neuen Energiesymbole auch deutlicher darauf hin, dass die Kraftstoffeffizienz sowohl für Verbrennungsfahrzeuge als auch Elektrofahrzeuge gilt. Die Geräuschleistungsklasse wird immer im unteren Teil in Dezibel angezeigt.
Die neue Regelung sieht auch das Verbot von Reifen mit den Rollwiderstands- und Nasshaftungsklassen F und G vor und reduziert die Werteskala auf nur 5 Klassen (A bis E statt A bis G).
Schließlich wird die Leistung von Reifen, die die 5 Parameter aufweisen, durch genormte Tests bewertet, und nationale Behörden können Kontrollen durchführen. Es wird sogar möglich sein, über den QR-Code zusätzliche Informationen aus der Datenbank der Europäischen Kommission zu erhalten.
Es ist zu beachten, dass die Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen die Mindesteffizienzanforderungen für das Ökodesign von Reifen festlegt.
Zusammenhang zwischen der alten und der neuen Generation von Energieetiketten:
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