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TÜV-Auflagen für Ihre Bereifung / Kompletträder auf einem Blick

TÜV-Auflagen
  • Kein Einschnitt /Riss und Fremdkörper auf der Reifenflanke / Lauffläche vorhanden
  • Keine Verformung der Lauffläche
  • Kontrolle des Verschleißes der Reifen : die gesetzliche Mindestprofiltiefe wurde durch eine EU-Verordnung festgelegt. Sie liegt bei 1,6 mm.
  • Keine unterschiedliche Reifengrößen auf derselben Achse
  • Die Reifenangaben auf der Flanke müssen lesbar sein
  • Die erforderlichen Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindexe sind einzuhalten
  • Fahrwerk und Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen
  • Zur Befestigung der Felgen dürfen nur zugelassene Radbefestigungsteile verwendet werden
  • Der vom Hersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist einzuhalten
  • Am Fahrzeug sind jeweils nur Reifen eines Herstellers und eines Profiltyps zulässig
  • Kontrolle der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter verschiedenen Betriebsbedingungen

TÜV-Auflagen für die Räder- und Reifenumrüstung auf einem Blick

  • Auch wenn die Alternativgrößen bereits in Fahrzeugschein gelistet werden, müssen Felgen geprüft werden (ABE)
  • Sie müssen nur zulässige Alternativ-Dimensionen für Räder und Reifen auswählen
  • Räder ohne ABE müssen immer beim TÜV geprüft werden, auch wenn sie schon über andere Prüfgutachten verfügen
  • Reifengrößen müssen immer geprüft werden.
  • Räder mit ABE dürfen problemlos montiert werden.
  • Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, müssen immer geprüft werden.
  • Alle vorgeschriebene Modifikationen am Fahrzeug müssen ausgeführt werden

Achtung!

Wenn bei der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges bestimmte Mängel an Ihren Reifen festgestellt werden, kann eine Nachprüfung erforderlich sein.


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