TÜV-Auflagen für Ihre Bereifung / Kompletträder auf einem Blick
- Kein Einschnitt /Riss und Fremdkörper auf der Reifenflanke / Lauffläche vorhanden
- Keine Verformung der Lauffläche
- Kontrolle des Verschleißes der Reifen : die gesetzliche Mindestprofiltiefe wurde durch eine EU-Verordnung festgelegt. Sie liegt bei 1,6 mm.
- Keine unterschiedliche Reifengrößen auf derselben Achse
- Die Reifenangaben auf der Flanke müssen lesbar sein
- Die erforderlichen Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindexe sind einzuhalten
- Fahrwerk und Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen
- Zur Befestigung der Felgen dürfen nur zugelassene Radbefestigungsteile verwendet werden
- Der vom Hersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist einzuhalten
- Am Fahrzeug sind jeweils nur Reifen eines Herstellers und eines Profiltyps zulässig
- Kontrolle der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter verschiedenen Betriebsbedingungen
TÜV-Auflagen für die Räder- und Reifenumrüstung auf einem Blick
- Auch wenn die Alternativgrößen bereits in Fahrzeugschein gelistet werden, müssen Felgen geprüft werden (ABE)
- Sie müssen nur zulässige Alternativ-Dimensionen für Räder und Reifen auswählen
- Räder ohne ABE müssen immer beim TÜV geprüft werden, auch wenn sie schon über andere Prüfgutachten verfügen
- Reifengrößen müssen immer geprüft werden.
- Räder mit ABE dürfen problemlos montiert werden.
- Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, müssen immer geprüft werden.
- Alle vorgeschriebene Modifikationen am Fahrzeug müssen ausgeführt werden
Achtung!
Wenn bei der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges bestimmte Mängel an Ihren Reifen festgestellt werden, kann eine Nachprüfung erforderlich sein.